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BOUNCE VALLEY
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher von Bounce Valley

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen über Ihren Besuch und Ihre Einkäufe bei Bounce Valley. Bitte lesen Sie diese sorgfältig.

 

Artikel 1. Definitionen

In diesen Bedingungen haben die in Großbuchstaben geschriebenen Definitionen folgende Bedeutung

Bedeutung:

  1. Allgemeine Bedingungen: diese Allgemeinen Bedingungen für Besucher.
  2. Besucher: (i) jede natürliche Person, die die Gebäude und/oder das Gelände von Bounce Valley betritt, sowie im Falle von Minderjährigen deren Eltern oder gesetzliche Vertreter und/oder (ii) jede natürliche oder juristische Person, die in irgendeiner Weise direkt oder indirekt einen Vertrag mit Bounce Valley abschließt.
  3. Gruppe: 2 (zwei) oder mehr Besucher, die Bounce Valley in einer organisierten Weise besuchen.
  4. Bounce Valley: Bounce Valley Group B.V. mit Sitz und Geschäftsstelle in Houten und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 80140971, die mit ihr verbundenen direkten und indirekten Tochtergesellschaften und Beteiligungen sowie Franchiseunternehmen, die die Marke Bounce Valley.
  5. Vereinbarung: jede Vereinbarung mit Bounce Valley, in deren Rahmen Bounce Valley dem Besucher Dienstleistungen oder Produkte zur Verfügung stellt.
  6. Eintrittskarte: eine Eintrittskarte, die dem Besucher während der Öffnungszeiten Zugang zu allen Bounce Valley Airparks gewährt.
  7. Website: www.nl.

Artikel 2. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten (i) für jeden Besuch eines Bounce Valley-Standorts und/oder (ii) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Bounce Valley und dem Besucher, in jedem Fall auch für den Vertrag und für alle Angebote von Bounce Valley.
  2. Diese Bedingungen werden bei der Reservierung einer Eintrittskarte über die Bounce Valley Website ausgehändigt und sind auch an der Kasse jeder Bounce Valley Einrichtung erhältlich. Die ausdrückliche oder stillschweigende Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss eines Vertrages oder bei einer Reservierung gilt als Zustimmung zur Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und als Einverständnis mit deren Inhalt.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und gelten nur für den jeweiligen Vertrag.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zum Vertrag stehen, so hat die Bestimmung des Vertrags Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Informationsmaterial, das dem Besucher auf der Website und in den Bounce Valley-Filialen zur Verfügung steht, haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
  5. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Besuchers wird von Bounce Valley ausdrücklich abgelehnt.

Artikel 3. Angebote, Kostenvoranschläge, Vertragsabschlüsse

  1. Alle Ankündigungen oder sonstigen Angaben von Bounce Valley, wie z.B. Öffnungszeiten und Preise, sind unverbindlich und können sich ändern.
  2. Bounce Valley übernimmt keine Haftung für Fehler in Ankündigungen, Angeboten, Mitteilungen oder anderen Informationen, die den Besuchern von Bounce Valley zur Verfügung gestellt werden, oder für Fehler beim Verkauf von Eintrittskarten durch Dritte.
  3. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Bounce Valley durch den Besucher zustande, es sei denn, es handelt sich um einen Vertrag, der über die Website abgeschlossen wurde. In diesem Fall kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem Bounce Valley dem Besucher eine E-Mail-Bestätigung geschickt hat.
  4. Eine Eintrittskarte kann an der Kasse des jeweiligen Flugplatzes erworben oder im Voraus über die Website gebucht werden. Eine Eintrittskarte wird allein durch den Ablauf der auf der Eintrittskarte angegebenen Zeit ungültig.
  5. Eine Eintrittskarte ist persönlich und nur für den Bounce Valley Standort gültig, für den sie ausgestellt wurde. Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge von Bounce Valley dürfen ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte zur Einsichtnahme weitergegeben werden. Dritte können aus den Angeboten, Offerten und Verträgen von Bounce Valley keine Rechte ableiten.

Artikel 4. Zugang zu den Bounce Valley Airparks

  1. Der Besucher ist nur berechtigt, den auf der Eintrittskarte genannten Bereich des Bounce Valley Airparks gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte zu betreten.
  2. Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren dürfen den Bounce Valley Airpark nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen und haben Zugang zu den Luftkissen. Kinder im Alter von 4 bis 12 Jahren dürfen den Bounce Valley Airpark nur unter Aufsicht von Erwachsenen besuchen. Kinder über 12 Jahre dürfen den Airpark ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Gruppen müssen von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden.
  3. Eltern/Betreuer und andere Aufsichtspersonen sind jederzeit für das Verhalten der Minderjährigen, Einzelpersonen oder Gruppen, die sie begleiten, verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
  4. Bounce Valley behält sich das Recht vor, Besucher ohne Angabe von Gründen abzulehnen und haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus einer solchen Ablehnung entstehen.

Artikel 5. Pflichten des Besuchers

  1. Der Besucher ist verpflichtet, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften, die auf der Website, auf dem Gelände und in den Gebäuden von Bounce Valley bekannt gegeben werden, sowie die Anweisungen und Weisungen der Mitarbeiter von Bounce Valley und/oder anderer von Bounce Valley beauftragter Dritter jederzeit einzuhalten.
  2. Der Besucher muss 15 Minuten vor Beginn der vereinbarten Aktivität in der entsprechenden Bounce Valley-Einrichtung anwesend sein. Das Nichterscheinen oder verspätete Erscheinen des Besuchers oder einer Gruppe berechtigt Bounce Valley, den Vertrag nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als aufgelöst zu betrachten, es sei denn, dies ist angesichts der Dauer der Verspätung nach dem Ermessen von Bounce Valley nicht zumutbar. In jedem Fall hat der Besucher oder die Gruppe keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Tätigkeit oder darauf, diese zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen.
  3. Der Besucher ist verpflichtet, die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften, wie sie auf der Website, auf dem Gelände und in den Gebäuden von Bounce Valley bekannt gegeben werden, vor Beginn der Aktivitäten im Airpark zur Kenntnis zu nehmen. Es wird davon ausgegangen, dass der Besucher mit der Hausordnung und den Sicherheitsvorschriften vertraut ist, bevor er mit den Aktivitäten im Airpark beginnt.
  4. Verstößt der Besucher nach Ansicht (eines Mitarbeiters von) Bounce Valley in irgendeiner Weise gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften und/oder gegen die (üblichen) Anweisungen von Mitarbeitern von Bounce Valley und/oder anderen von Bounce Valley beauftragten Dritten, kann dem Besucher der (weitere) Zutritt zu den Räumlichkeiten von Bounce Valley verweigert werden. Bounce Valley ist dann nicht verpflichtet, etwaige Schäden zu ersetzen und/oder den vom Besucher für seine Eintrittskarte gezahlten Betrag zurückzuerstatten, unabhängig davon, ob dies über einen Dritten erfolgt ist oder nicht.
  5. Wenn der Besucher wiederholt Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung und der Sicherheitsvorschriften und/oder Anweisungen und Belehrungen von Mitarbeitern und/oder anderen von Bounce Valley beauftragten Dritten nicht, nicht vollständig oder nicht unverzüglich einhält oder verletzt, kann Bounce Valley dem Besucher den Zugang zu der/den Bounce Valley-Anlage(n) für eine bestimmte Zeit verweigern.
  6. Die Teilnahme an den Aktivitäten auf dem Flugplatz ist nur Besuchern gestattet, die sich in einem guten Gesundheitszustand befinden. Der Besucher erklärt, dass er nach bestem Wissen und Gewissen gesund und in guter körperlicher Verfassung ist und dass es kein anderes Hindernis für eine sichere Teilnahme an den Aktivitäten am Airpark gibt (z.B. ein psychischer/geistiger Zustand oder eine Schwangerschaft, die eine sichere Teilnahme an den Aktivitäten am Airpark verhindern könnte). Im Zweifelsfall liegt es in der Verantwortung des Besuchers, von der Teilnahme an den Aktivitäten abzusehen.
  7. Dem Besucher ist es nicht gestattet, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten an den Aktivitäten auf dem Flugplatz teilzunehmen.
  8. Dem Besucher ist es nicht gestattet, eigene Speisen oder Getränke mitzubringen und auf dem Gelände von Bounce Valley zu verzehren.
  9. Im Falle der Zerstörung, Beschädigung, Wegnahme, Unterschlagung oder des Diebstahls von Gegenständen durch den Besucher ist Bounce Valley berechtigt, (a) dem Besucher den Zugang zu den Räumlichkeiten zu verweigern, (b) dem Besucher für eine bestimmte Zeit den Zutritt zu einem oder mehreren Räumlichkeiten zu untersagen, (c) Anzeige bei der Polizei zu erstatten, (d) den Besucher für den erlittenen Schaden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf erlittene Verluste und entgangene Gewinne, haftbar zu machen.

Artikel 6. Reservierung von Eintrittskarten

  1. Die Eintrittskarten können im Voraus persönlich am Schalter einer Bounce Valley-Filiale oder telefonisch oder schriftlich über die Website reserviert werden. Eine Reservierung über die Website gilt als erfolgt, wenn der Besucher das Reservierungsformular ausgefüllt und elektronisch an Bounce Valley gesendet hat, indem er auf die Bestätigungsschaltfläche auf der Website geklickt hat. Bounce Valley kann weitere Bedingungen an eine Reservierung knüpfen. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Bounce Valley zustande.
  2. Die Zahlung für bestellte Dienstleistungen oder Produkte erfolgt über eine der von Bounce Valley von Zeit zu Zeit angebotenen Zahlungsoptionen.
  3. Gemäß Artikel 6:230p Buchstabe e des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt das Rücktrittsrecht nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn im Vertrag eine bestimmte Zeit oder ein bestimmter Zeitraum für die Erfüllung vorgesehen ist und der Besucher kein Recht hat, vom Vertrag zurückzutreten. In allen anderen Fällen hat der Besucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail-Bestätigung von Bounce Valley von einem über die Website geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Artikel 7: Zahlung

  1. Bounce Valley bietet keine Produkte oder Dienstleistungen auf Rechnung an. Die Zahlung muss spätestens erfolgen, bevor der Besucher die entsprechenden Räumlichkeiten von Bounce Valley betritt.
  2. Der Besucher muss die Rechnung oder Quittung und eine eventuelle Rückerstattung sofort beim Auschecken auf ihre Richtigkeit überprüfen. Wenn der Besucher nicht sofort reklamiert, ist Bounce Valley nicht verpflichtet, die Reklamation zu einem späteren Zeitpunkt zu bearbeiten. Jegliche Ansprüche des Besuchers erlöschen, wenn innerhalb eines Jahres nach der Beschwerde keine direkte Beschwerde eingereicht und keine rechtlichen Schritte unternommen werden.
  3. In allen Fällen, in denen die Parteien eine andere Zahlungsform als Barzahlung vereinbart haben, muss die Zahlung der an Bounce Valley geschuldeten Beträge durch den Besucher innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen, spätestens jedoch vor dem Betreten der entsprechenden Räumlichkeiten von Bounce Valley durch den Besucher. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Aufrechnung, Abzug oder Aussetzung.
  4. Wenn ein Besucher nicht innerhalb der in Artikel 7 Absatz 3 genannten Frist bezahlt hat, ist der Besucher sofort in Verzug, und Bounce Valley ist ohne weitere Inverzugsetzung und unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung gesetzliche Zinsen zu berechnen, und der Kunde ist verpflichtet, die Bounce Valley tatsächlich entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei dem Besucher um einen Verbraucher, werden die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß der Besluit Vergoeding voor Buitengerechtelijke Incassokosten berechnet.
  5. Bounce Valley ist niemals verpflichtet, eine nicht genutzte Eintrittskarte zu erstatten.

Artikel 8. Löschung

  • Für die Kündigung einer Vereinbarung gelten die folgenden Regeln:
    1. bei einer Stornierung bis zu 48 Stunden vor dem Tag der gebuchten Aktivität ist der Besucher verpflichtet, 50 % des Hauptbetrags des Vertrags zu zahlen; und
    2. bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Tag der reservierten Aktivität ist der Besucher verpflichtet, den gesamten Hauptbetrag des Vertrags zu zahlen.
  • Alle Beträge, die von Bounce Valley auf der Grundlage von Klausel 8.1(a) zurückerstattet werden müssen, werden von Bounce Valley innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der reservierten Aktivität an den betreffenden Besucher zurückerstattet.

Artikel 9. Haftung von Bounce Valley

  1. Das Betreten der Gebäude und des Geländes von Bounce Valley und die Teilnahme an den Aktivitäten im Airpark erfolgt auf Kosten und Risiko des Besuchers. Der Besucher nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Betreten der Gebäude und des Geländes von Bounce Valley und die Teilnahme an den Aktivitäten auf dem Airpark gesundheitliche Risiken birgt und zu Sachschäden und schweren körperlichen Verletzungen führen kann.
  2. Bounce Valley haftet nicht für Schäden, die dem Besucher entstehen, es sei denn, die Schäden des Besuchers sind die direkte Folge von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Bounce Valley.
  3. Bounce Valley haftet nicht für Folgeschäden, Handelsverluste oder indirekte Schäden des Besuchers, die sich aus dem Versäumnis von Bounce Valley ergeben, den Vertrag rechtzeitig oder ordnungsgemäß zu erfüllen.
  4. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit haftet Bounce Valley nicht für Diebstahl, Verlust, Beschädigung und/oder Abhandenkommen von Sachen des Besuchers, auch nicht bei Benutzung von Schließfächern von Bounce Valley. Der Besucher stellt Bounce Valley von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
  5. Bounce Valley haftet nicht für Schäden, die dem Besucher durch Handlungen oder Unterlassungen von Dritten entstehen, die von Bounce Valley mit der Ausführung des Auftrags beauftragt wurden.
  6. Die Haftung von Bounce Valley ist jederzeit auf die Höhe des Vertragswertes und in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung von Bounce Valley in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird.
  7. Ansprüche des Besuchers, gleich aus welchem Grund, gegen Bounce Valley im Zusammenhang mit einem Besuch im Bounce Valley erlöschen in jedem Fall, wenn der Besucher nicht unverzüglich, oder, falls dies vernünftigerweise nicht möglich ist, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Besucher von dem Bestehen dieser Ansprüche Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, Klage gegen Bounce Valley erhoben hat.
  8. Der Besucher haftet für alle Schäden, die Bounce Valley im Zusammenhang mit einem Versäumnis und/oder einer rechtswidrigen Handlung (einschließlich der Verletzung der Hausordnung und der Sicherheitsvorschriften und/oder der Nichtbefolgung angemessener Anweisungen von Mitarbeitern von Bounce Valley oder von Dritten, die von Bounce Valley beauftragt wurden) des Besuchers oder von Besuchern, die den Besucher begleiten oder Bounce Valley unter der Aufsicht des Besuchers besuchen.

Artikel 10. Beschwerdeverfahren

  1. Im Falle von Beschwerden ist der Besucher verpflichtet, diese unverzüglich oder, falls dies nicht möglich ist, spätestens 7 Tage nach Verlassen des Bounce Valley-Betriebs dem Betriebsleiter des betreffenden Bounce Valley-Betriebs zu melden.
  2. Im Anschluss an die Beschwerde werden der Besucher und der Leiter der Bounce Valley-Filiale versuchen, in gegenseitigem Einvernehmen eine Lösung für die Beschwerde zu finden. Tun die Parteien dies nicht, kann der Besucher die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach seinem Besuch im Bounce Valley bei der Geschäftsleitung des Bounce Valley einreichen.

Artikel 11. Höhere Gewalt

  1. Bounce Valley ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange Bounce Valley durch einen Umstand daran gehindert wird, der Bounce Valley nach dem Gesetz, dem Rechtsakt oder nach gesellschaftlich anerkannten Normen nicht zugerechnet werden kann. Als höhere Gewalt gelten für Bounce Valley auch: Streiks im Unternehmen von Bounce Valley und besondere Umstände oder Katastrophen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder unverantwortlich machen (einschließlich technischer Störungen).
  2. Für Schäden, die der Besucher infolge höherer Gewalt erleidet, besteht kein Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es handelt sich um die Rückerstattung oder den Erlass des Preises für den von der höheren Gewalt betroffenen Teil des Vertrags.

Artikel 12. Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen des Vertrages werden erst wirksam, nachdem sie von Bounce Valley schriftlich festgehalten und vom Besucher schriftlich bestätigt wurden.
  2. Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die mögliche Anwendbarkeit anderer (Vertrags-)Bedingungen und/oder Vorschriften von Bounce Valley.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise nichtig und/oder ungültig und/oder nicht durchsetzbar sein, sei es aufgrund einer gesetzlichen Regelung, einer gerichtlichen Entscheidung oder anderweitig, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des betreffenden Vertrages.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 14 Absatz 3 konsultieren die Parteien einander, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen treten. Der Sinn und Zweck der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen wird so weit wie möglich beibehalten.
  5. Bounce Valley behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
  6. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  7. Alle Streitigkeiten werden von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.